(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 4.02 BinSchUO2008Anh II Freibord

1.
Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm.
2.
Bei Schiffen mit Sprung und mit Aufbauten wird der Freibord nach folgender Formel berechnet:



In dieser Formel bedeuten:
αBerichtigungskoeffizient, der alle vorhandenen Aufbauten berücksichtigt;
βvBerichtigungskoeffizienten für den Einfluss des vorderen Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im vorderen Viertel von L ergibt;
βaBerichtigungskoeffizienten für den Einfluss des achteren Sprunges, der sich aus dem Vorhandensein von Aufbauten im achteren Viertel von L ergibt;
Sevwirksamer vorderer Sprung in mm;
Seawirksamer achterer Sprung in mm.

3.
Der Koeffizient α wird nach folgender Formel berechnet:



In dieser Formel bedeuten:
lemwirksame Länge eines Aufbaues in m in der mittleren Hälfte von L;
levwirksame Länge eines Aufbaues in m im vorderen Viertel der Schiffslänge L;
leawirksame Länge eines Aufbaues in m im achteren Viertel der Schiffslänge L.


Die wirksame Länge eines Aufbaues wird nach folgenden Formeln berechnet:



In diesen Formeln bedeuten:
ltatsächliche Länge des betreffenden Aufbaues in m;
bBreite des betreffenden Aufbaues in m;
B1Breite des Schiffes in m, gemessen auf der Außenseite der Beplattung auf Deckshöhe, gemessen auf halber Länge des betreffenden Aufbaues;
hHöhe des betreffenden Aufbaues in m. Für Luken ergibt sich h jedoch, indem die Höhe der Sülle um den halben Sicherheitsabstand nach § 4.01 vermindert wird. Für h wird in keinem Fall ein höherer Wert als 0,36 m eingesetzt.
Wenn kleiner ist als 0,6, ist die wirksame Aufbaulänge le gleich Null zu setzen.
4.
Die Koeffizienten βv und βa werden nach folgenden Formeln berechnet:

5.
Der jeweils wirksame vordere und achtere Sprung Sev und Sea wird nach folgenden Formeln berechnet:

Sev = Sv · p;
Sea = Sa · p.


In diesen Formeln bedeuten:
Svtatsächlicher Sprung im Vorschiff in mm; für Sv darf jedoch kein größerer Wert als 1000 mm eingesetzt werden;
Satatsächlicher Sprung im Achterschiff in mm; für Sa darf jedoch kein größerer Wert als 500 mm eingesetzt werden;
pKoeffizient, der nach folgender Formel berechnet wird:




Dabei ist x die vom jeweiligen Ende ab gemessene Abszisse des Punktes, an dem der Sprung gleich 0,25 Sv oder 0,25 Sa ist (nachstehende Skizze):



Für den Koeffizienten p darf jedoch kein Wert größer als 1 eingesetzt werden.
6.
Wenn der Wert von βa · Sea größer ist als der von βv · Sev, wird für den Wert von βa · Sea jener von βv · Sev eingesetzt.