Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. BinSchUO2008Anh II
  4. § 22b.05
< § 22b.04
§ 22b.06 >

(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 22b.05 BinSchUO2008Anh II Freibord

Abweichend von § 4.02 und § 4.03 muss der Freibord mindestens 500 mm betragen.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz