(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 17.01 BinSchUO2008Anh II Allgemeine Bestimmungen

Für schwimmende Geräte gelten für Bau und Ausrüstung die Kapitel 3, 7 bis 14 und 16. Für schwimmende Geräte mit Fahrantrieb gelten zusätzlich die Kapitel 5 und 6. Antriebe, die nur kleine Ortsveränderungen erlauben, gelten nicht als Fahrantriebe.