In das Schiffsattest des fortbewegenden Fahrzeuges sind einzutragen:
- a)
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zugelassene Verbände und Formationen;
- b)
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Art der Kupplungen;
- c)
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größte ermittelte Kupplungskräfte und
- d)
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gegebenenfalls Mindestbruchkraft der Kupplungsseile der Längsverbindungen sowie Anzahl der Seilführungen.