Fahrzeuge, die zum Schieben verwendet werden sollen, müssen mit einer geeigneten Schubvorrichtung versehen sein. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
- a)
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der Übergang zum geschobenen Fahrzeug auch mit den Kupplungsmitteln leicht und gefahrlos möglich ist;
- b)
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sie eine feste Lage mit dem oder den gekuppelten Fahrzeugen einnehmen können und
- c)
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ein Verschieben der Fahrzeuge gegeneinander verhindert wird.