Ausfertigungsdatum: 06.12.2008
§ 14.01 BinSchUO2008Anh II Allgemeines
- 1.
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Flüssiggasanlagen umfassen im Wesentlichen eine Behälteranlage mit einem oder mehreren Behältern, einen oder mehrere Druckregler, ein Verteilungsnetz und Verbrauchsgeräte.
Ersatz- und Leerbehälter außerhalb der Behälteranlage sind nicht als Teile einer Flüssiggasanlage anzusehen. Für sie gilt § 14.05 entsprechend.
- 2.
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Die Anlagen dürfen nur mit handelsüblichem Propan betrieben werden.