Folgende Fahrzeuge müssen mit einem Beiboot gemäß der Europäischen Norm EN 1914 : 1997 ausgerüstet sein:
- a)
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Motorschiffe und Schleppkähne mit mehr als 150 t Tragfähigkeit;
- b)
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Schlepp- und Schubboote mit mehr als 150 m3 Wasserverdrängung;
- c)
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schwimmende Geräte;
- d)
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Fahrgastschiffe.