(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 10.03c BinSchUO2008Anh II Fest installierte Feuerlöschanlagen für den Objektschutz

Für den Objektschutz sind fest installierte Feuerlöschanlagen nur auf Grund von Empfehlungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zulässig.