(BinSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin

Ausfertigungsdatum: 20.01.2005


§ 6 BinSchAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.