(BinSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin

Ausfertigungsdatum: 20.01.2005


§ 4 BinSchAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
6.
Information und Kommunikation,
7.
Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen,
8.
Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung,
9.
Bauliche Grundlagen von Binnenschiffen,
10.
Transportieren von Gütern und Befördern von Personen,
11.
Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen,
12.
Mitwirken bei logistischen Abläufen,
13.
Schiffsbetriebswirtschaft,
14.
Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen,
15.
Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.