Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, 
- 6.
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                Information und Kommunikation, 
- 7.
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                Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen, 
- 8.
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                Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung, 
- 9.
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                Bauliche Grundlagen von Binnenschiffen, 
- 10.
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                Transportieren von Gütern und Befördern von Personen, 
- 11.
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                Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen, 
- 12.
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                Mitwirken bei logistischen Abläufen, 
- 13.
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                Schiffsbetriebswirtschaft, 
- 14.
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                Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen, 
- 15.
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                Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen.