(BinSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer/zur Binnenschifferin

Ausfertigungsdatum: 20.01.2005


§ 1 BinSchAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Binnenschiffer/Binnenschifferin wird gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.