Binnenschiffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG)
Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt

Ausfertigungsdatum: 15.02.1956


§ 15 BinSchAufgG Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann durch allgemeine Verwaltungsvorschriften das Nähere zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften dieses Gesetzes oder der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen durch seine nachgeordneten Behörden oder die von ihm beliehenen juristischen Personen regeln.