(BinSchAbkROMG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen

Ausfertigungsdatum: 19.04.1993


Art 1 BinSchAbkROMG

Dem in Bonn am 22. Oktober 1991 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Schiffahrt auf den Binnenwasserstraßen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.