(BinSchAbkCSKG)
Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den Binnenschiffsverkehr

Ausfertigungsdatum: 14.12.1989


Art 7 BinSchAbkCSKG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 19 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.