Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

Ausfertigungsdatum: 15.03.1974


Inhaltsübersicht BImSchG

Erster Teil

Allgemeine Vorschriften

§  1Zweck des Gesetzes
§  2Geltungsbereich
§  3Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil

Errichtung und Betrieb von Anlagen

Erster Abschnitt

Genehmigungsbedürftige Anlagen

§  4Genehmigung
§  5Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§  6Genehmigungsvoraussetzungen
§  7Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§  8Teilgenehmigung
§  8aZulassung vorzeitigen Beginns
§  9Vorbescheid
§ 10Genehmigungsverfahren
§ 11Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14aVereinfachte Klageerhebung
§ 15Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 16aStörfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 17Nachträgliche Anordnungen
§ 18Erlöschen der Genehmigung
§ 19Vereinfachtes Verfahren
§ 20Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
§ 21Widerruf der Genehmigung

Zweiter Abschnitt

Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen

§ 22Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 23aAnzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
§ 23bStörfallrechtliches Genehmigungsverfahren
§ 23cBetriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
§ 24Anordnungen im Einzelfall
§ 25Untersagung
§ 25aStilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind

Dritter Abschnitt

Ermittlung von Emissionen
und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen

§ 26Messungen aus besonderem Anlass
§ 27Emissionserklärung
§ 28Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
§ 29Kontinuierliche Messungen
§ 29aAnordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
§ 29bBekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
§ 30Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
§ 31Auskunftspflichten des Betreibers

Dritter Teil

Beschaffenheit von Anlagen,
Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen,
Treibstoffen und Schmierstoffen;
Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

Erster Abschnitt

Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen,
Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen

§ 32Beschaffenheit von Anlagen
§ 33Bauartzulassung
§ 34Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
§ 35Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
§ 36Ausfuhr
§ 37Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union

Zweiter Abschnitt

Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

§ 37aMindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung
§ 37bBegriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
§ 37cMitteilungs- und Abgabepflichten
§ 37dZuständige Stelle, Rechtsverordnungen
§ 37eGebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 37fBerichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
§ 37gBericht der Bundesregierung

Vierter Teil

Beschaffenheit
und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und
Änderung von Straßen und Schienenwegen

§ 38Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
§ 39Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
§ 40Verkehrsbeschränkungen
§ 41Straßen und Schienenwege
§ 42Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
§ 43Rechtsverordnung der Bundesregierung

Fünfter Teil

Überwachung und Verbesserung
der Luftqualität, Luftreinhalteplanung

§ 44Überwachung der Luftqualität
§ 45Verbesserung der Luftqualität
§ 46Emissionskataster
§ 46aUnterrichtung der Öffentlichkeit
§ 47Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen

Sechster Teil

Lärmminderungsplanung

§ 47aAnwendungsbereich des Sechsten Teils
§ 47bBegriffsbestimmungen
§ 47cLärmkarten
§ 47dLärmaktionspläne
§ 47eZuständige Behörden
§ 47fRechtsverordnungen

Siebter Teil

Gemeinsame Vorschriften

§ 48Verwaltungsvorschriften
§ 48aRechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§ 48bBeteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 49Schutz bestimmter Gebiete
§ 50Planung
§ 51Anhörung beteiligter Kreise
§ 51aKommission für Anlagensicherheit
§ 51bSicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§ 52Überwachung
§ 52aÜberwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
§ 52bMitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 53Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§ 54Aufgaben
§ 55Pflichten des Betreibers
§ 56Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§ 57Vortragsrecht
§ 58Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 58aBestellung eines Störfallbeauftragten
§ 58bAufgaben des Störfallbeauftragten
§ 58cPflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§ 58dVerbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§ 58eErleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 59Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§ 60Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§ 61Berichterstattung an die Europäische Kommission
§ 62Ordnungswidrigkeiten
§§ 63
bis 65
(weggefallen)

Achter Teil

Schlussvorschriften

§ 66Fortgeltung von Vorschriften
§ 67Übergangsvorschrift
§ 67aÜberleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§§ 68
bis 72
(Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
§ 73Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

Anlage (zu § 3 Absatz 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik