Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung (BilKoUmV)
Verordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 09.05.2005


§ 3 BilKoUmV Umlagebetrag

Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat.