Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung (BibuchhFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Ausfertigungsdatum: 26.10.2015


§ 12 BibuchhFPrV Ausbildereignung

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.