Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung (BibuchhFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Ausfertigungsdatum: 26.10.2015


§ 1 BibuchhFPrV Gegenstand

Die Verordnung regelt

1.
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin und
2.
unabhängig von Nummer 1 die Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“.