Ausfertigungsdatum: 26.10.2015
§ 1 BibuchhFPrV Gegenstand
Die Verordnung regelt
- 1.
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die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin und
- 2.
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unabhängig von Nummer 1 die Prüfung in der Zusatzqualifikation „Bilanzbuchhaltung International“.