BHV1-Verordnung (BHV1V)
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1

Ausfertigungsdatum: 25.11.1997


§ 7 BHV1V Tötung

Ist der Verdacht des Ausbruchs oder der Ausbruch der BHV1-Infektion in einem Gehöft oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, kann die zuständige Behörde die Tötung der seuchenkranken und seuchenverdächtigen Rinder anordnen.