BHV1-Verordnung (BHV1V)
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1

Ausfertigungsdatum: 25.11.1997


§ 11 BHV1V Ausstellungen, Märkte

Wird bei Rindern, die sich auf Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art befinden, die BHV1-Infektion amtlich festgestellt oder liegt ein Seuchen- oder Ansteckungsverdacht vor, so kann die zuständige Behörde entsprechend den §§ 5 bis 10 Anordnungen treffen.