(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
(2) Abschnitt I Buchstabe I (Nummer 0750) der Anlage zu § 2 Absatz 1 tritt am 31. Juli 2018 außer Kraft.
(3) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 außer Kraft.
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