(BGSBDODAnO 1999)
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Bundesgrenzschutz

Ausfertigungsdatum: 19.03.1999


II. BGSBDODAnO 1999

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.