(BGS-JArbSchV)
Verordnung über Ausnahmen von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes für jugendliche Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei

Ausfertigungsdatum: 11.11.1977


§ 5 BGS-JArbSchV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.