Bundesgebührengesetz (BGebG)
Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes

Ausfertigungsdatum: 07.08.2013


§ 11 BGebG Gebührenarten

Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen:

1.
durch feste Sätze (Festgebühren),
2.
nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder
3.
durch Rahmensätze (Rahmengebühren).