BGA-Nachfolgegesetz (BGA-NachfG)
Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes

Ausfertigungsdatum: 24.06.1994


§ 7 BGA-NachfG Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer

Beamte und Arbeitnehmer des Bundesgesundheitsamtes, die zum Zeitpunkt der Errichtung der in den §§ 1 und 2 genannten Bundesinstitute Aufgaben wahrnehmen, die nach diesen Vorschriften den Bundesinstituten obliegen, sind vom selben Zeitpunkt an Beamte und Arbeitnehmer des zuständigen Bundesinstitutes.