Mautschuldner ist die Person,
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die Eigentümer oder Halter des Motorfahrzeugs ist,
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die über den Gebrauch des Motorfahrzeugs bestimmt,
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die Führer des Motorfahrzeugs ist,
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auf die das Motorfahrzeug zugelassen ist oder
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der das Kennzeichen des Motorfahrzeugs zugeteilt ist.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Benutzung einer mautpflichtigen Straße begonnen wird. Mehrere Mautschuldner haften als Gesamtschuldner.