Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
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der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16
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der Präsidentin oder dem Präsidenten der Generalzolldirektion,
- b)
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der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
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der Leiterin oder dem Leiter des Informationstechnikzentrums Bund,
- c)
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der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13g
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der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
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den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
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den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
jeweils für ihren Geschäftsbereich.