(BfEZustAnO)
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Besoldungs-, Beihilfe- und Unfallfürsorgeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung

Ausfertigungsdatum: 13.04.2016


§ 5 BfEZustAnO Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.