(1) Der Wahlvorstand veröffentlicht auf einer nur für registrierte Wählerinnen und Wähler zugänglichen Internetseite unter www.bundesfreiwilligendienst.de folgende Informationen: 
        
            - 1.
- 
                die Namen seiner Mitglieder, 
- 2.
- 
                die Personen, die Auskünfte über das Wählerverzeichnis erteilen, 
- 3.
- 
                den Zeitraum, in dem sich die Wählerin oder der Wähler registrieren kann, 
- 4.
- 
                die Frist zur Einlegung von Einsprüchen gegen das Wählerverzeichnis, 
- 5.
- 
                Hinweise zu den Kandidatinnen und Kandidaten, 
- 6.
- 
                den Zeitraum für die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher und 
- 7.
- 
                die E-Mail-Adresse des Wahlvorstands. 
        (2) Bei der Veröffentlichung nach Absatz 1 ist darauf hinzuweisen, dass 
        
            - 1.
- 
                nur Freiwillige wählen können, die als Wählerin oder Wähler registriert sind und 
- 2.
- 
                Einspruch gegen das Wählerverzeichnis nur bis zum angegebenen Zeitpunkt durch E-Mail beim Wahlvorstand eingelegt werden kann. 
(3) Nach Abschluss der Wahl sind die veröffentlichten Informationen zur Wahlbekanntgabe auf dieser Internetseite unverzüglich zu löschen.