Freiwillige nach § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (Freiwillige) wählen auf Bundesebene einmal jährlich sieben Sprecherinnen oder Sprecher und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen