Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über
- 1.
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Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen,
- 2.
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Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt,
3.
4.
- 5.
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Bildung von Ausschüssen der Organe,
- 6.
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Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse,
7.
8.
- 9.
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Art der Bekanntmachungen,
10.