Die Satzung muß Bestimmungen enthalten über 
        
            - 1.
- 
                Mitgliederzahl, Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung, Art der Beschlußfassung der Vertreterversammlung sowie ihre Vertretung nach außen, 
- 2.
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                Mitgliederzahl, Art der Beschlußfassung des Vorstands und seine Vertretung nach außen, Form der Willenserklärung des Vorstands sowie seiner Unterschrift für die Bundesversicherungsanstalt, 
        3. 
        
        4. 
        
            - 5.
- 
                Bildung von Ausschüssen der Organe, 
- 6.
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                Versichertenälteste, Vertrauenspersonen, ihre Wahl und ihre Befugnisse, 
        7. 
        
        8. 
        
            - 9.
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                Art der Bekanntmachungen, 
        10.