Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung 
        
            - 1.
- 
                für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2, 
- 2.
- 
                für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3, 
- 3.
- 
                für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4 
        zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und 4.