Der Bewertungsbeirat hat die Aufgabe, Vorschläge zu machen
- 1.
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für die durch besonderes Gesetz festzusetzenden Ertragswerte (§ 40 Abs. 1),
- 2.
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für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Vergleichszahlen (§ 39 Abs. 1) und Vergleichswerte (§ 55 Abs. 8) der Hauptbewertungsstützpunkte,
- 3.
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für die durch Rechtsverordnung festzusetzenden Normalwerte der forstwirtschaftlichen Nutzung für Bewertungsgebiete (§ 55 Abs. 3).