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Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung (BetTerMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Betonstein- und Terrazzohersteller-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 21.01.1993


§ 8 BetTerMstrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1993 in Kraft.

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