(BetrPrämRegV 2014)
Verordnung zur Kürzung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014

Ausfertigungsdatum: 15.10.2014


§ 1 BetrPrämRegV 2014 Kürzung der Zahlungsansprüche

(1) Jeder Zahlungsanspruch im Rahmen der Betriebsprämienregelung für das Jahr 2014 wird nach Maßgabe des Absatzes 2 gekürzt.

(2) Die Kürzung wird vorgenommen, indem der Wert jedes Zahlungsanspruches mit dem Faktor 0,8297 multipliziert wird.