Die mit der Verordnung vom 7. Mai 2010 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind
- 1.
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auf Anträge, die vor dem 11. Mai 2010 gestellt werden mussten, und deren Abwicklung sowie
- 2.
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auf vor dem 11. Mai 2010 eingetretene Sachverhalte
in der am 10. Mai 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden.