Betriebsprämiendurchführungsgesetz (BetrPrämDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie

Ausfertigungsdatum: 21.07.2004


Anlage 3 BetrPrämDurchfG (zu § 6 Abs. 1) Berechnungsverfahren zur Bestimmung des Wertes der Zahlungsansprüche im Zeitablauf

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1727)

Berechnungsformel: Yt = Z + [xt * (S - Z)]

wobei:

Yt:
Wert eines Zahlungsanspruchs im jeweiligen Anpassungsjahr
S:
Startwert (Wert des Zahlungsanspruchs im Jahr 2009, erhöht ab dem Jahr 2010 um den zusätzlichen betriebsindividuellen Tabakbetrag)
Z:
Zielwert (Wert des Zahlungsanspruchs ab dem Zieljahr)
xt:
Angleichungsfaktor für das jeweilige Anpassungsjahr

Der Faktor xt hat folgende Werte:

für das Jahr 2009:
1,00
für das Jahr 2010:
0,90
für das Jahr 2011:
0,70
für das Jahr 2012:
0,40
ab dem Jahr 2013:
0,00