(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 
        
            - 1.
- 
                berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 
- 2.
- 
                integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 
        Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
    
    
        (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Anfertigen und Anwenden technischer Unterlagen, 
- 2.
- 
                Herstellen und Einsetzen von Schalungen und Formen, 
- 3.
- 
                Herstellen und Einbauen von Bewehrungen und Verstärkungen, 
- 4.
- 
                Herstellen und Prüfen von Betonen, Vorsatzbetonen und Mörtel, 
- 5.
- 
                Herstellen von Betonfertigteilen und Betonwaren, 
- 6.
- 
                Entschalen, Behandeln, Transportieren und Lagern von Betonfertigteilen und Betonwaren, 
- 7.
- 
                Ausbessern von Betonfertigteilen und Betonwaren, 
- 8.
- 
                Gestalten und Behandeln von Oberflächen, 
- 9.
- 
                Einbauen von Betonfertigteilen und Betonwaren sowie 
- 10.
- 
                Herstellen von Spannbetonfertigteilen. 
        (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Umgehen mit Gefahrstoffen, 
- 6.
- 
                Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, 
- 7.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 8.
- 
                Bedienen, Reinigen, Pflegen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie 
- 9.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Dokumentation und Kundenorientierung.