Betonfertigteilbauerausbildungsverordnung (BetonFBAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin

Ausfertigungsdatum: 13.07.2015


§ 1 BetonFBAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Betonfertigteilbauers und der Betonfertigteilbauerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.