Ausfertigungsdatum: 15.09.2009
(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Bestattungsgewerbe.
(2) Als Situationsaufgabe sind technische, organisatorische oder dienstleistungsbezogene Mängel zu identifizieren für eine vorgegebene
(3) Die Situationsaufgabe ist aus einem Bereich nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 vorzugeben, der nicht Gegenstand des Meisterprüfungsprojekts nach § 4 Absatz 3 war.