Besoldungsstrukturgesetz (BesStruktG)
Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur

Ausfertigungsdatum: 21.06.2002


Art 9a BesStruktG Neubekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung, die am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats gilt, im Bundesgesetzblatt bekannt machen.