Besoldungsstrukturgesetz (BesStruktG)
Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur

Ausfertigungsdatum: 21.06.2002


Art 11 BesStruktG Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2)