(BeschNeuRG)
Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse

Ausfertigungsdatum: 24.03.1999


Art 17 BeschNeuRG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 11, 13 bis 16 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.