Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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betriebliche und technische Kommunikation,
- 6.
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Planen und Steuern von Arbeits- und Bewegungsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Ergebnisse,
- 7.
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Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen,
- 8.
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Grundlagen der mechanischen Fertigungs- und Fügeverfahren, Herstellen von Betriebsmitteln,
- 9.
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Erfassen von Meßwerten,
- 10.
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Warten von Betriebsmitteln,
- 11.
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Vor- und Nachbehandeln von unbeschichteten und beschichteten Oberflächen,
- 12.
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Regeln von Produktionsprozessen,
- 13.
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Umgang mit Betriebs- und Gefahrenstoffen, verfahrenstechnische Grundoperationen,
- 14.
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Qualitätsmanagement,
- 15.
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Trägerwerkstoffe,
- 16.
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Beschichtungsstoffe,
- 17.
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Anwenden von Applikationsverfahren,
- 18.
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Erfassen und Dokumentieren von Meßwerten,
- 19.
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Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen,
- 20.
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Nachbehandeln von Beschichtungen,
- 21.
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Optimieren des Gesamtprozesses,
- 22.
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Verfahren der Umwelttechnik.