Beschussgesetz (BeschG)
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen

Ausfertigungsdatum: 11.10.2002


Inhaltsübersicht BeschG

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck, Anwendungsbereich
§ 2Beschusstechnische Begriffe
 
Abschnitt 2
Prüfung und Zulassung
§ 3Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
§ 4Ausnahmen von der Beschusspflicht
§ 5Beschussprüfung
§ 6Prüfzeichen
§ 7Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
§ 8Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
§ 8aPrüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
§ 9Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
§ 10Zulassung von pyrotechnischer Munition
§ 11Zulassung sonstiger Munition
§ 12Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
§ 13Ausnahmen in Einzelfällen
§ 14Ermächtigungen
 
Abschnitt 3
Sonstige beschussrechtliche Vorschriften
§ 15Beschussrat
§ 16Gebühren und Auslagen
§ 17Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
§ 18Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
§ 19Rücknahme und Widerruf
§ 20Zuständigkeiten
§ 21Bußgeldvorschriften
 
Abschnitt 4
Übergangsvorschriften
§ 22Übergangsvorschriften