Berlinförderungsgesetz (BerlinFG)
Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft

Ausfertigungsdatum: 07.03.1950


§ 18 BerlinFG Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer

Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wird, und liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht vor, so kann die Veranlagung zur Anwendung der Vorschriften der §§ 16 und 17 beantragt werden; § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und Abs. 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist sinngemäß anzuwenden.