(BergArbWoFöG)
Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Ausfertigungsdatum: 23.10.1951


§ 9 BergArbWoFöG Einzelne Wohnräume

Die in den §§ 4 bis 6 für Wohnungen getroffenen Vorschriften gelten für einzelne Wohnräume entsprechend.