(BEMFV)
Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder

Ausfertigungsdatum: 20.08.2002


§ 1 BEMFV Zweck und Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.