(BeiratsV)
Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung

Ausfertigungsdatum: 11.11.1971


§ 5 BeiratsV Geschäftsordnung

Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bedarf.