Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG)
Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr

Ausfertigungsdatum: 22.05.2002


§ 1 BeherbStatG Anordnung, Zweck

Über die Beherbergung im Reiseverkehr (vorübergehende Beherbergung) werden statistische Erhebungen bei Beherbergungsbetrieben als Bundesstatistik durchgeführt.